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Die Rekotratsposse geht in die nächste Runde. Seit dem 1. Oktober wird das Amt des Unirektors interimistisch beklei- det. Trotz dieses wackeligen Provisoriums ist noch keine Entscheidung in Sicht. Die Politik drängt gleichzeitig auf eine baldige Lösung und droht sogar mit Finanzierungsstops.

Von David Mehlhart.

Ausgangslage

Hendrik Lehnerts Amtszeit als Rektor der Uni­ versität Salzburg endete offizielle am 1. Okto­ ber 2023. Das heißt im Umkehrschluss, dass spätestens am 2. Oktober ein neues Gesicht durch die Kapitelgasse wandelt oder aber, dass Lehnert sich für eine zweite die Weichen für eine zweite Amtszeit stellt. Davon aber keine Spur. Seit dem Start des Wintersemesters füh­ ren Martin Weichbold, ehemals Vizerektor für Lehre & Studium, und Nicola Hüsing, ehemals Vizerektorin für Forschung und Nachhaltigkeit, interimistisch die Rektoratsagenden.

Dieser Fall trat ein, da der umstrittene Zweier­ Vorschlag des Senates (Viola Heutger/Univer­ sität Aruba, Martin Hitz/Universität Klagen­ furt) schlussendlich vom Bildungsministerium abgeschmettert wurde. Sechs (mutmaßlich Ge­ treue Lehnerts) der 26 Senatsmitglieder haben dort nämlich ein Aufsichtsbeschwerde einge­ bracht, welcher das Ministerium statt gegeben hat und somit den Zweier­Vorschlag für nichtig erklärte. Der Spielstand beträgt also wieder 0:0 und Lehnerts Chancen auf eine erneute Beru­ fung als Rektor würden Experten zufolge mas­ siv gestiegen, sollte er nun doch noch vom Senat vorgeschlagen werden.

Hin & Her

Am 17. Oktober ereilte eine Mail von Wolfgang Faber, Vorsitzender des Senates, dann sämtliche Angehörigen der Universität. Diese Mail kann als metaphorisches Herunterklappen des Helm­ visiers verstanden werden kann. Man wolle „Be­ schwerde gegen den Bescheid des Ministeriums“ einlegen heißt es in dem Rundschreiben, denn es bestünden „Zweifel an der Rechtmäßigkeit die­ ses Bescheides“ in der Mail weiter. Der explo­ sive Gehalt steckte aber in der zweiten Begrün­ dung, die Faber im Namen des Senates in der Mail anführte. So gehe es nämlich auch darum „jeglichen Verdacht und jede Möglichkeit der politischen Einflussnahme und damit eine Infra­ gestellung der Autonomie der Universität auszu­ räumen“. Ob die akute Gefahr einer politischen Einflussnahme bestand oder ob man damit auf generelle Tendenzen innerhalb des Österreichi­ schen Uni­Labyrinths abzielte blieb die Mail den Leser*innen schuldig.

Zwei Tage drauf flatterte eine weitere Mail Fa­ bers in das Uni­Postfach, denn scheinbar zeig­ ten sich einige Empfänger*innen der vor­ angegangen Mail vor den Kopf gestoßen und trachteten nach Aufklärung. Dieser Bitte kam der Senat nach, indem ein dreiseitiges PDF bei­ gefügt wurde, welches „einen Überblick über die Genese des Verfahrens, wesentliche Positionen und den rechtlichen Rahmen“ geben sollte. Die­ ses Bemühen um Transparenz muss man dem Senat hoch anrechnen in einem Land, in dem Geheimniskrämerei und eine Eh­Scho­Wis­ sen­Attitüde als menschliche Grundtugenden missverstanden werden. Zudem wurden Links angefügt, die einen Download des Ministeri­ umsbescheides bzw. der Beschwerde des Sena­ tes ermöglichten.1

Dem Schreiben zufolge stehen sich innerhalb des Senates zwei Lager unversöhnlich gegen­ über. Auf der eine Seite ein Mehrheit, die befin­ det, dass Hendrik Lehnert die „zwingend vorge­ sehenen Ausschreibungskriterien“ nicht erfüllt; dieser Fraktion gegenüber steht eine „Minder­ heit“ — so die Diktion der Mail — welche Lehnert sehr wohl als geeignet erachtet. Zwar wird es in dem Schreiben nicht explizit genannt, aber die besagte Minderheit dürfte mit jener Gruppe ident sein, die den Mehrheitsbeschluss des Sena­ tes anfocht. „Die Minderheit ist überzeugt, dass die von der Mehrheit der Senatsmitglieder be­ schlossene Begründung mit zweierlei Maß misst und daher dem Gleichheitsgebot widerspricht“ wird der Vorwurf in der Mail zusammengefasst.

Das führt in letzter Konsequenz dazu, dass die Frage zu beantworten ist, ob ein Zweier­Vor­ schlag juristisch überhaupt zulässig ist. Prinzi­ piell ist klar geregelt, dass ein Dreier­Vorschlag erstellt werden muss — erst von der Findungs­ kommission, dann vom Senat —, jedoch nicht klar ist, was passier, wenn weniger als drei für geeignet erachtete Bewerber*innen zur Verfü­ gung stehen. In der einschlägigen Literatur wird angeraten, dass der Senat den Posten des Rek­ tors komplett neu ausschreibt. In der Praxis aber (siehe kommender Abschnitt) hat sich aber ge­ zeigt, dass dieser Vorschlag nicht bindend ist.

Die Politik ergreift das Wort

Die hiesigen Politiker, sowohl auf Landesebene, sind mit diesem wackeligen Provisorium alles andere als erfreut. Der Salzburger Landeshaupt­ mann Wilfried Haslauer ließ aufhorchen, als er Anfang Oktober damit drohte jene 29 Millionen Euro, die das Land jährlich der PLUS überweist, vollends zu streichen. Haslauer, dem regelmäßig ein großes Interesse an Wissenschaft und Kul­ tur nachgesagt wird, scheint das Chaos und die damit einhergehende Ungewissheit an der Salz­ burger Uni massiv zu stören. Dass Lehnert samt seiner ambitionierten aber nicht unumstritte­ nen Modernisierungsagenda der Wunschkan­ didat von Haslauer ist, gilt dabei als offenes Geheimnis.

Das nun das Bildungsministerium, wie oben er­ wähnt, durch die Ablehnung des Zweier­Vor­ schlages für rechtlich klare Verhältnisse sorgen soll entbehrt zudem nicht einer gewissen Komik: Ehe Martin Polaschek (ÖVP) zum obersten Bil­ dungspolitiker in Österreich aufstieg, bekleidete er von Oktober 2019 bis Dezember 2021 das Amt des Rektors an der Grazer Uni. Die Berufung auf diesen Posten verlief aber alles andere als ge­ ordnete und weist durchaus Parallelen zur aktu­ ellen Situation in Salzburg auf.

Nachdem ein Bewerber in letzter Sekunden ab­ gesprungen war, deutete sich in Graz ein Duell um den Chefsessel zwischen Polaschek und dem damaligen Personalchef der Uni, Kurt­Martin Lugger, an. Nach dem öffentlichen Hearing ent­ schied sich der Senat nur Polaschks Namen auf dem Vorschlag zu vermerken, der dem Univer­ sitätsrat vorgelegt wurde. Auch damals wurde, wie heute in Salzburg, kritisiert, dass ein Einser­ Vorschlag nicht Rechtens ist. Geholfen hat das nicht und der Rat hat sich nolens volens für Mar­ tin Polaschek entscheiden müssen. Hätte man sich nicht so entschieden, hätte das gesamte Auschreibungsprozedere von Neuem gestartet werden müssen.

Damit aber nicht genug. Die Grazer Bruder­ Posse erfuhr im Juli 2022 eine zusätzliche Wen­ dung. Eine anonyme Anzeige wurde eingebracht, wonach die Wahl von Peter Riedler, Polascheks Nachfolger in Graz, politisch motiviert gewe­ sen sein soll oder auf gut Österreichisch: es solle Postenschacher stattgefunden haben. Begrün­ det wurde die Anzeige damit, dass im Bewer­ bungstext nicht wissenschaftliche Erfahrung und Managementkompetenzen gefordert wur­ den, sondern das „und“ um ein „oder“ erwei­ tert wurde.

Das war bislang nicht Usus an der Karl­Fran­ zes­Universität Graz so die Begründung der An­ zeige weiter. Dazu kam das Riedler über eine ausgesprochene Nähe zur Volkspartei verfügt und in den Jahren 2000 bis 2007 als Berater von Wolfgang Schüssel fungierte bzw. im Büro ei­ nes Steirischen Landesrates arbeitete. Ulrich Pöschel, seines Zeichens Direktor am Max- Planck­Institut für Chemie in Mainz, unterlag Riedler in der Wahl und kommentierte die Ent­ scheidung des Rates lakonisch, als Anzeichen von „Sittenverfall“, „der den internationalen akademischen Standards widerspricht“.

ÖH sieht Angriff auf Autonomie

Die ÖH sieht in diesen Verschen von Landes­ hauptmann Haslauer hingegen einen Versuch, die gesetzlich verbriefte Autonomie der Univer­ sitäten zu unterminieren und spricht in diesem Zusammenhang von „politischer Einmischung“. „Die Frage nach der Autonomie des Senats und damit der gesamten Universität ist mittlerweile ebenso relevant“ gab Cedric Keller vom VSStÖ gegenüber der uni:press zu Protokoll. Dass nun das Bundesverwaltungsgericht sich der Sache annimmt und für Klarheit sorgen soll, bewertet der ÖH­Vorsitz als durchaus positiv, da dieser als unabhängiges Organ das Risiko externer politi­ scher Einflussnahme minimiert.

In der Zwischenzeit sind die gewählten ÖH­Ver­ treter*innen darum bemüht, die Studierenden so gut wie möglich über die Vorgänge am Lau­ fen zu halten und zu informieren. Umfangrei­ che Stellungnahmen in Deutsch, sowie Englisch werden auf sämtlichen Social­Media­Kanälen der ÖH publiziert. Am besten den Instagram­Ac­ count @oeh.unisalzburg abonnieren, um immer im Bilde zu bleiben.

Wie gehts weiter?

Wann aber vor allem welches Ende die Rekto­ rats-Saga findet steht noch in den Sternen. Pes­ simistische Kommentator*innen rechnen of­ fen in Monatszeiträumen. Für die Studierenden dürfte das akademische Interregnum vorerst keine allzu drastischen Auswirkungen haben. Mittelfristig ist aber damit zu rechnen, dass sich das Rektor­Chaos als Sand im Uni­Getriebe he­ rausstellen wird und es früher oder später zu bürokratischen Spießereien kommen wird, die sich für die einzelnen Studierenden im Alltag

bemerkbar machen. So droht etwa eine umfang­ reiche Digitalisierung des Studiums (Streaming und Aufzeichnung von Vorlesungen) liegen zu bleiben und noch weiter in die Zukunft gescho­ ben zu werden.

Im Schreiben des Senates werden zwei mögliche Ausgänge skizziert:

„Das Bundesverwaltungsgericht kann die Be- schwerde des Senates abweisen. Damit würde der angefochtene Bescheid bestätigt und der Vor- schlag des Senates bliebe aufgehoben. Es kann aber auch den angefochtenen Bescheid aufhe- ben, und zwar entweder wegen Versäumung we- sentlicher Ermittlungsschritte, dann müsste der Bundesminister eine Ersatzentscheidung fällen – oder aus inhaltlichen Gründen, dann lebte der Vorschlag des Senates wieder auf und der Uni- versitätsrat müsste aus diesem Vorschlag wäh- len. Schließlich kann das Bundesverwaltungsge- richt aber auch in der Sache selbst entscheiden und den Bescheid der Aufsichtsbehörde abän- dern, indem etwa nicht alle, sondern nur be- stimmte Beschlüsse des Senates aufgehoben werden.

Wie lange das Verfahren dauert, hängt erstens von der Vorgangsweise des Bundesministers ab (Beschwerdevorentscheidung oder sofortige Vor- lage), zweitens davon, ob das Bundesverwal- tungsgericht aus verfahrensrechtlichen Grün- den aufhebt (das geht schnell) oder in der Sache selbst entscheidet (das kann einige Monate in An- spruch nehmen).“

Die uni:press wird sich an dieser Stelle mit Emp­ fehlungen und/oder altklugen Ratschlägen zu­ rückhalten, zumal sie keine exekutive Macht hät­ ten und unterstützt zudem das Ansinnen des Senates, sich eine „unbefangene Meinung“ bilden.

Die Bemerkung, dass eine der größten Triebfedern Österreichischer Politik gekränkte (Männer­)Egos, gepaart mit aus dem Proporz­System gespeiste Standesdünkel ist, soll aber dennoch nicht unter­ schlagen werden. Am Ende findet eine selbstrefe­ rentielle Operette den Weg auf die Bühne, deren Schauspieler*innen vom eigenen Gesang schon taub sind und gleichzeitig nach außen hin aber ein bemitleidenswertes Bild abgeben. Es wäre nur halb so tragisch, wenn im Publikumsraum nicht 19.000 Studierende säßen, die genötigt sind, sich diesem Schauspiel auszusetzen. ↗

SENAT UND UNIVERSITÄTSRAT AN EINER ÖSTERREICHISCHEN UNIVERSITÄT:

Universitätssenat

Der Senat ist die „Stimme“ der Universitätsangehö­ rigen. Neben Professor*innen und Angestellten aus dem akademischen Mittelbau sind dort auch Stu­ dierende vertreten, sowie Vertreter*innen des all­ gemeinen Universitätspersonals. Der Senat erlässt etwa Studienpläne, wirkt an Berufungs­ und Habilita­ tionsverfahren oder beschließt eben den Vorschlag mit den zur Wahl stehenden Anwärter*innen auf den Rektoratsposten, der dem Universitätsrat übermit­ telt wird.

Universitätsrat

Quasi der „Aufsichtsrat“ der Uni. Wählt den Rektor oder verabschiedet Entwicklungspläne. Die Größe variiert je nach Universität zwischen 5 und 9 Mitglie­ der. Diese üben ihr Amt jeweils 5 Jahre aus, wobei ein­ zelnen Räte einmal wiedergewählt werden können. Eine Hälfte des Rates wird vom Senat entsandt, die andere Hälfte vom Bildungsministerium. Entsandt werden sollen dabei Personen, die in „verantwor­ tungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbeson­ dere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig [sind] und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnis­ se und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Universität leisten können“ heißt es im Gesetzestext. Poltiker*innen sind explizit ausgeschlossen. Nichtsdestotrotz wird immer wie­ der Kritik laut, die die (vermeintliche) politische Nähe mancher Uniräte aufgreift.

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